Rechtsprechung
OLG Hamm, 19.06.2000 - 6 U 238/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)
Auskunfteien haben geschätzte Daten als solche kenntlich zu machen
Verfahrensgang
- LG Münster, 23.08.1999 - 12 O 238/99
- OLG Hamm, 19.06.2000 - 6 U 238/99
Papierfundstellen
- NJW 2001, 979 (Ls.)
- NVwZ 2001, 235
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.12.1985 - VI ZR 244/84
Begriff der personenbezogenen Daten des Gesellschafters/Geschäftsführers; …
Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2000 - 6 U 238/99
Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 86, 2505) verlangt der wertausfüllungsbedürftige Begriff der "schutzwürdigen Belange" eine Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen und des Stellenwertes, den die Offenlegung und Verwendung der Daten für ihn hat, gegen die Interessen der speichernden Stelle und der Dritten, für deren Zwecke die Speicherung erfolgt. - BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2000 - 6 U 238/99
Grundsätzlich beeinträchtigt eine solche Speicherung von Daten, die unter dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts stehen (BVerfGE 65, 1 (43) = NJW 1984, 419), schutzwürdige Belange des Betroffenen. - BGH, 07.07.1983 - III ZR 159/82
Anspruch auf Widerruf einer unzulässigen Datenübermittlung an die Schufa - …
Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2000 - 6 U 238/99
Sie betreffen gerade nicht einen "sensiblen persönlichen Bereich" (…BGH a.a.O, S. 2506) und sind deshalb regelmäßig vom Betroffenen, wenn er Vertauen in seine Kreditwürdigkeit in Anspruch nehmen will, hinzunehmen (so auch BGH NJW 78, 2151; NJW 84, 436 f; Helle WM 83, 1251). - BGH, 20.06.1978 - VI ZR 66/77
Ersatzansprüche eines Bankkunden wegen Fehlmeldungen einer zentralen …
Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2000 - 6 U 238/99
Sie betreffen gerade nicht einen "sensiblen persönlichen Bereich" (…BGH a.a.O, S. 2506) und sind deshalb regelmäßig vom Betroffenen, wenn er Vertauen in seine Kreditwürdigkeit in Anspruch nehmen will, hinzunehmen (so auch BGH NJW 78, 2151; NJW 84, 436 f; Helle WM 83, 1251).